Name und Anschrift des Auftraggebers
Bezeichnung: Regionalmarketingverein Forum Neustadt Plus e.V.
Zusatz: Verfahrensabwicklung über den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Hohlweg 2, 92660 – Neustadt a.d.Waldnaab
Telefon-Nummer: +49 9602791545
Telefax-Nummer: +49 960279971545
E-Mail-Adresse: info@forumneustadtplus.de
Auftragsgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
Aktenzeichen 8042-53
Hutzabankerl – Gemeinsam für eine lebendige Nachbarschaft
Der Verein Forum Neustadt Plus e.V. möchte die Idee des Hutzabankerls wieder zum Leben erwecken und Orte des Zusammenkommens in der Nachbarschaft schaffen. Er möchte Hutzabankerl anfertigen lassen, welche interessierte Bürgerinnen und Bürger auf ihren Grundstücken platzieren können, um den Kontakt zu ihren Nachbarinnen und Nachbarn wieder zu stärken und das Gemeinschaftsgefühl zu fördern.
Der Verein hofft, dass das Projekt dazu beitragen wird, die Nachbarschaft vor Ort zu beleben und durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Begegnungsorte innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Mit den Hutzabankerl sollen lokale Gemeinschaften gestärkt und der soziale Zusammenhalt gefördert werden. Diese Plattform bietet Nachbarn die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen, Ressourcen auszutauschen und gemeinsam Projekte zu initiieren. Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Stärkung des lokalen Zusammenhalts. Durch die Förderung von gegenseitiger Unterstützung wird das Vertrauen unter den Nachbarn gestärkt und ein Gefühl der Zugehörigkeit geschaffen. Insgesamt sollen die Hutzabankerl dazu beitragen, dass Menschen aktiver in ihrer Gemeinschaft werden und sich gegenseitig unterstützen, was letztlich zu einer lebendigeren und resilienteren
Nachbarschaft führt. Insgesamt zielt das Hutzabankerl darauf ab, die Lebensqualität in der Umgebung zu erhöhen und ein aktives nachbarschaftliches Miteinander zu fördern. Es soll eine lebendige, unterstützende und resiliente Gemeinschaft entstehen, in der sich die Menschen wohlfühlen und aktiv am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen können.
Im Rahmen einer Förderung durch das europäische Förderprogramm LEADER sollen 300 Bänke hergestellt werden, die aus zertifiziertem Holz gefertigt werden und mit einer Gravur „Hutzabankerl“ auf die Besonderheit der Bank hinweisen. Mit einer Breite von 1.800 mm wird sie genügend Platz für gemütliche Gespräche bieten.
Die Bänke sollen nach Fertigstellung an die Bauhöfe der Gemeinde geliefert werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger ihre Bank beim Bauhof ihrer Gemeinde abholen können, um sie anschließend auf ihrem Grundstück zu platzieren.
Der Auftrag umfasst die Fertigung und Lieferung von 300 „Hutzabankerl“, die den nachfolgenden Anforderungen entsprechen müssen.
Gestaltung und Konstruktion:
- Armlehnenbank
- Massivholz, Fichte lasiert (nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert)
- Rückenlehne mit senkrechten Sprossen
- witterungsbeständig, robust und langlebig
- eine Sitzfläche für mindestens zwei Personen bieten
- Maße: ca. 1800 mm
Individualisierung:
- Wetterfeste Gravur auf der Vorderseite der Rückenlehne: „Hutzabankerl“
- Dibond-Platte (ca. 100×300 mm) bedruckt mit LEADER-Förderhinweis und Vereinslogo, Anbringung evtl. am Seitenteil der Armlehne
Die Lieferung der Bänke erfolgt an die 38 Bauhöfe im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, wobei die Mengen für die einzelnen Bauhöfe noch festgelegt werden und alle 300 Bänke nicht zeitgleich ausgeliefert werden müssen.
Das Recht zur Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist gem. § 1 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i.V.m. § 118 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Ziffer 1.7.1 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 11) (ImBek) Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Inländische Bieter haben den Nachweis der Eigenschaft als
- Werkstatt für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der §§ 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes,
- Inklusionsbetriebe durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen den Nachweis der Eigenschaft als
- Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätte durch Vorlage einer den für inländische Bieter genannten Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden.
- Inklusionsbetriebe durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
Zeitraum und Ort der Ausführung
Beginn: 16.06.2025 Ende: 26.09.2025
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Datum der Information
16.05.2025 – 10 Uhr
Allgemeine Information
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation.
Interessierte Firmen haben die Möglichkeit, Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bei der o.g. Vergabestelle zu bekunden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an dieser Ausschreibung besteht nicht.