Der Weg zur Förderung

Schritt 1

Der Projektträger / die Projektträger formuliert eine erste Projektskizze und nimmt Kontakt zum LAG-Management auf.

Schritt 2

Das LAG-Management prüft die Projektidee hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit und der Kompatibilität mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie. Ist dies der Fall, wird ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit dem LEADER-Koordinator vereinbart.

Schritt 3

Der LEADER-Koordinator prüft das Projekt. Anschließend wird das Projekt weiter konkretisiert und es werden die weiteren bürokratischen Schritte für die Antragstellung in Zusammenarbeit mit dem LAG-Management vorbereitet.

Schritt 4

Die vollständige Projektbeschreibung inkl. Kostenberechnung wird fristgerecht beim LAG-Management im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht.

Schritt 5

Das Projekt wird dem Entscheidungsgremium der LAG vorgestellt. Dieses diskutiert und bewertet das Projekt anhand der Checkliste Projektauswahlkriterien.

Schritt 6

Wird das Projekt vom Entscheidungsgremium befürwortet, kann der Projektträger / die Projektträgerin mit Unterstützung des LAG-Managements den vollständigen Förderantrag beim AELF Tirschenreuth-Weiden einreichen.

Schritt 7

Sobald der Projektträger / die Projektträgerin den Zuwendungsbescheid erhalten hat, kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.

Achtung:
Es nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn hat den Ausschluss der Förderung zur Folge.
Bitte treten Sie daher frühzeitig mit dem LAG-Management in Kontakt.