Achtung:
Es nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn hat den Ausschluss der Förderung zur Folge.
Bitte treten Sie daher frühzeitig mit dem LAG-Management in Kontakt.
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Es nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn hat den Ausschluss der Förderung zur Folge.
Bitte treten Sie daher frühzeitig mit dem LAG-Management in Kontakt.